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Meine Arbeit lasse ich mir nicht gern gegen meinen Willen nehmen. über viele Jahre habe ich einem lieben Mitbürger die Internetpräsenz zum Thema des von ihm betriebenen Unternehmens erstellt und gepflegt. Ich tat dies gern und aus Gefälligkeit.

Aber dann war ich vielleicht nicht mehr gut genug und mußte Drohungen und Unterstellungen als Dank für die jahrelange Arbeit über mich ergehen lassen.

Eine Werbeagentur setzte sich ins gemachte Nest. Meine Arbeit wurde mir mit einem Programm zur Erstellung einer funktionsfähigen Kopie von Websiten (HTTrack Website Copier) gegen meinen Willen genommen und zunächst, ohne sich die Mühe zu machen, den entsprechenden Eintrag des Kopierprogramms zu entfernen, mit dem eigenen Copyright versehen und gegen meinen Willen online gestellt. Nachdem ich auf die Wegnahme gegen meinen Willen hingewiesen hatte, wurde die Seite einen Tag vom Netz genommen, um dann ohne den Hinweis auf das Kopierprogramm und das Copyright wieder veröffentlicht zu werden. Ob die Seite nun wie bisher aus Gefälligkeit oder gegen Bares gepflegt wird, weiß ich nicht. Eine weise Entscheidung?

Ich bin ja sehr für den Aufschwung der Wirtschaft Sachsen-Anhalts, aber diese Methode halte ich schon für sehr unfreundlich und werde natürlich dagegen vorgehen. Diese Seite hier wird, da bin ich mir ziemlich sicher, aber wahrscheinlich nicht gegen meinen Willen genommen und als eigene Arbeit veröffentlicht. Ist auch Dank php etwas schwierig.

Nichts ist so schlimm, daß es nicht noch schlimmer werden könnte. Nun werde ich juristisch zur Leistung von Schadenersatz aufgefordert, weil die Seite im Zuge der Wegnahme gegen meinen Willen und meinem Protest gegenüber der Protagonistin wohl einen Donnerstagnachmitag nicht online war (s. zwei Absätze weiter oben) und mir die Schuld daran unterstellt wird. Da werden mir für das Online-Stellen der gegen meinen Willen kopierten Daten 2000 (zweitausend) Euro berechnet. Auch eine Unterlassungserklärung wird von mir gefordert. Die erklär ich mal so: Angenommen, ich hätte Ihr Fahrrad gegen Ihren Willen genommen und verlange jetzt von Ihnen, sich zu verpflichten, nicht mehr damit zu fahren und auch kein neues Rücklicht anzubauen. Macht Sinn, oder? Achja und die Anwaltskosten dafür müßten Sie halt auch noch übernehmen. Logisch!?

Die Unterstellungen, von denen behauptet wurde, sie seien "nachweislich", sind es offenbar dann doch nicht. Sonderlich überrascht bin ich jetzt nicht. Auch von den 2000 Euro und den Anwaltskosten ist nicht mehr die Rede.

Inzwischen wurde die Seite unter Verwendung meiner Arbeit professionell mit Hilfe eines "Webshop(warum? - etwas zu Kaufen scheint es da nicht zu geben)-Homepage-Baukastens" (ShopFactory) umgebaut und ist eigendlich schon Strafe genug. War hoffentlich nicht gar so teuer.

Die teilweise inzwischen geänderten, etwas umständlichen Formulierungen hier sind dem Umstand geschuldet, daß die Protagonisten des geschilderten Sachverhaltes juristisch gegen mich vorgegangen sind. Die Anwältin der Gegenseite schlußfolgert nun, daß ich "an der Ernsthaftigkeit der Sache" zweifele. Dem ist nicht so. Auch ich finde die hier dargestellten, gern belegbaren Tatsachen alles andere als lustig.

"Und dass wir lieber den bestrafen, der die Tat benennt, als den, der sie begeht: Genau das muss sich ändern." Christa Wolf

Auf anwaltlichen Rat habe ich mich inzwischen durch eine "Strafbewehrte Unterlassungserklärung" verpflichtet, in Bezug auf die Protagonisten des geschilderten Sachverhaltes nicht zu behaupten, sie hätten sich des Diebstahls und/oder des "Datenklaus" strafbar gemacht. Weiter darf ich eine Illustration, die nach Ansicht der Protagonisten des geschilderten Sachverhaltes den Eindruck erweckte, die Protagonisten des geschilderten Sachverhaltes hätten die Straftaten des Raubes, der Plünderung und des Diebstahl unternommen oder zu solchen Handlungen aufgefordert, hier nicht mehr verwenden.

Der Bayrische Rundfunk darf die betreffende Grafik aus dem Jahr 1919, die sich Interessierte unter folgendem externen Link ansehen können, von der ich mich aber ausdrücklich distanziere, mir ihren Inhalt nicht zu eigen mache und die natürlich in keinerlei Zusammenhang mit dem hier dargestellten Sachverhalt steht, offenbar noch immer auf folgender Seite zeigen. Ich verweise vorsorglich auf den entsprechenden Passus des Impressums von www.39326.info.
Stand Januar 2014

Leider hat die Gegenseite meine "Strafbewehrte Unterlassungserklärung" nicht akzeptiert, da sie ihr nicht umfassend genug war und will nun vor Gericht klagen. So hätte ich neben der Abgabe der oben beschriebenen "Strafbewehrten(n) Unterlassungserklärung" noch die gesamte Internetseite löschen (das will ich nicht) und alle Links von anderen Seiten auf www.39326.info entfernen (das kann ich nicht) sollen. Achja und die Anwaltskosten soll ich natürlich auch wieder übernehmen. Selbst in der freundlichen Umschreibung "liebe(m) Mitbürger die Internetpräsenz zum Thema des von ihm betriebenen Unternehmens" unterstellte die gegnerischen Anwältin Ironie und das Fehlen des ernstlichen Willens, die beleidigenden ehrverletzenden und verleumderischen Behauptungen zu unterlassen. Als Anwältin weiß sie, der Wortlaut des §187 beginnt: "Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet ...". Da wird mir also unterstellt, die hier beschriebenen Tatsachen wären unwahr. Ich berichte nur über Fakten, die ich belegen kann. Und ich nahm an, der Umstand, daß ich die Belege hier nicht veröffentliche, sei im Datenschutz-Interesse der Protagonisten des geschilderten Sachverhaltes. Es geht mir um den Sachverhalt, keinesfalls um die Diffamierung der Protagonisten des geschilderten Sachverhaltes. Seither ist in dieser Angelegenheit nichts mehr passiert.
Stand Oktober 2014

Herzlichen Dank allen, die mich in der Sache bestätigten und Mut gemacht haben! Ich bitte aber um Verständnis, daß ich die Kommentare dann lieber doch nicht veröffentliche. Die wären dann wirklich ehrverletzend. Aber ich kann weiter erhobenen Hauptes durchs Dorf laufen.
 
     
   
     
  Besser wenig mit Gerechtigkeit als viel Einkommen mit Unrecht. Die Bibel, Sprüche 16,8  
     
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